Adoption

Bitte 24 Stunden vor einem Besuch im Tierheim, per Telefon einen verbindlichen Termin vereinbaren! Vielen Dank! Täglich 9-12/13-16 Uhr - für Hunde: 035937 88840, für Katzen & Kleintiere: 035937 80290.

 

Wir sind auf Grund von gestiegenen Kosten für Futter, Energie und Mindestlohn sowie Tierarzt, immer wieder gezwungen auch unsere Gebühren und Preise moderat anzupassen.
Die aktuellen Gebühren und Preise sind hier einzusehen. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer 7% bzw. 19%.


Zahlungsarten: Barzahlung und Kartenzahlung Kartenzahlung bevorzugt!

 

 

21.06.2024 >>> Neue Preis- und Gebührenordnung, gültig ab 01.07.2024

 

 

Alle unsere Katzen und Hunde sind bei TASSO registriert!
Nach der Eingewöhnungszeit bzw. nach der Probezeit melden Sie bitte Ihr Haustier auf Ihre Adresse um (Tierhalterwechsel).

Vermittlung von Hunden <<<


 

Vermittlungsbedingungen - Hund


Als Tierschutzverein legen wir großen Wert auf die artgerechte Haltung des Hundes.
Da die Menschenfamilie, in die der Hund Aufnahme findet, als Rudelersatz dient,
haben wir entsprechende Hürden aufgebaut, um spontane Entscheidungen zu
vermeiden und eine Phase des Nachdenkens einzuräumen. Wir wollen auch dem
Tier eine Art von „Mitentscheidung“ über sein neues Herrchen oder sein neues
Frauchen geben, denn nach unserer Erfahrung gibt es auch in der Hund-Mensch-
Beziehung Zuneigung und Abneigung, zumindest bei erwachsenen Tieren.


  1. Wenn Ihre Entscheidung für einen unserer Hunde gefallen ist, erwarten wir einen mehrmaligen Besuch bei „Ihrem Hund“, um mit ihm einen längeren Spaziergang zu unternehmen oder eine Spielstunde zum näheren Kennenlernen zu absolvieren.

  2. In unserem Abgabevertrag ist auch eine Probezeit enthalten, die Individuell an den Hund und Sie angepasst werden kann. Die reguläre Zeit beträgt 14 Tage, wenn erforderlich, kann aber auch die Probezeit auf einen Monat festgelegt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der / die Übernehmer/in den Hund dem Tierheim auf eigene Kosten zurückgeben. Die entrichtete Schutzgebühr wird in diesem Fall und nur in diesem Zeitraum zurückerstattet. Auch während der Probezeit haftet der Interessent für alle Schäden, welche durch das Tier verursacht werden und stellt den Tierschutzverein von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Der Tierschutzverein empfiehlt dringend den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

  3. Anbinde- und Zwingerhaltung widerspricht nicht nur dem Tierschutzgedanken, sondern auch dem natürlichen Verhalten des Hundes, der zu jeder Zeit die Nähe seines Rudelführers sucht, denn das Tier kann nicht verstehen, stundenlang eingesperrt warten zu müssen, was als Bestrafung empfunden wird.

  4. Wir möchten nicht dazu beitragen, dass mit unseren Tieren gezüchtet wird. Deshalb ist das Zuchtverbot in unserem Schutzvertrag schriftlich geregelt.


Wer den Wunsch hat, sich einen Hund anzuschaffen, sollte auch über die entsprechende Zeit verfügen, sich mit dem neuen Familienmitglied ausreichend zu beschäftigen und ihn an seinem Leben teilhaben lassen.
Das Tierheim-Team bittet um ihr Verständnis für die Schutzmaßnahmen. Wir sind diese unseren Mitgeschöpfen schuldig. Der Hund dankt es Ihnen mit lebenslanger und unerschütterlicher Treue.


Informationen für Gassigänger <<<

 

- seit 01.07.2023 neu -

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Last Update
24.07.2024
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