Fundtiere

Können Sie helfen und haben Informationen, dann melden Sie sich bitte im Tierheim. Anrufe sind möglich von Mo. bis So. & Feiertag Telefon: 035937- 80290 (9-12 & 13-16 Uhr) oder kontaktieren Sie direkt die/den Tierhalterin/Tierhalter! Auch hier finden Sie regelmäßig Infos zu gefundenen oder vermissten Tieren. Zu unserer Facebook-Seite <<<

Keine Vermittlungsseite!

- vermisst - entlaufenen - gesucht -
- zugelaufenen - gefundenen -

 


Wichtig!
Bei Fund eines Tieres, muss dieses immer an die zuständige Kommune dem Ordnungsamt gemeldet werden, welche auch zuständig ist, auf Grund des Fundortes!
(Beispiel: Katze in der Stadt Bautzen gefunden - Ordnungsamt Stadt Bautzen, Katze in Räckelwitz gefunden - Ordnungsamt Verwaltungsverband "Am Klosterwasser"), usw.. Diese Kommunen lassen ihre Fundtiere in unserem Tierheim unterbringen. <<<


12.03.2024

Wieder zu Hause!

11.03.2024 23:15
Fundort: Bautzen, Schliebenkreisel  - Durch die Polizei in das Tierheim verbracht.

Wer kann Angaben zum Hund oder Halter/in machen? Bitte bei der Polizei oder im Tierheim melden Telefon: 035937 80290 tägl. 9-12/13-16 Uhr!


E-Mail vom 4. Februar 2024 11:31

Liebe Tierheimmitarbeiter,
wir vermissen unseren Kater Yari seit Freitagabend. Er ist 2 Jahre alt, hört auf seinen Namen, ist Fremden gegenüber aber eher nicht vertrauensvoll.
Er ist normal groß und proportioniert für eine ausgewachsene Hauskatze.

Wenn ihn jemand findet oder sieht, bitte melden Sie sich unter :
0152 54062646
0152 32063766
oder bei Familie Philipp, 02689 Sohland, Bahnhofstraße 23


E-Mail vom Do 11.01.2024 17:20

Deutscher Jagdterrier „Dux“ vermisst in 02689 Sohland/Spree. Bei Sichtung bitte melden!! Německý lovecký teriér "Dux" pohřešovaný v 02689 Sohland a. d. Spree. Dejte nám prosím vědět, pokud ho uvidíte!

Telefon: 0049 (0)178 66 87 654


Wichtig!

Liebe Tierfreunde!

Bitte sehen Sie von sofortigen mündlichen und schriftlichen Bewerbungen für die hier und bei Facebook gezeigten Fundtiere ab!
Denn alle Fundtiere durchlaufen ein vorgeschriebenes Prozedere in unserem Tierheim, ehe sie vermittelt werden dürfen.
Auch suchen wir zuerst immer nach dem Tierhalter/Besitzer!
Erst wenn das Fundtier seine Quarantänezeit durchlaufen hat, entwurmt und entfloht ist, tierärztlich untersucht, geimpft und mit einem Transponder gekennzeichnet, sowie kastriert ist (Katze/Kater), erst dann können wir das Fundtier vermitteln. Unter Vorbehalt entsprechend Fundtiergesetz im BGB.
Denn ein Tierhalter hat bis zu einem 1/2 Jahr Anspruch auf sein entlaufenes bzw. verloren gegangenes Tier. Bei Rückgabe an den Eigentümer, muss dieser alle bisherig aufgelaufenen Kosten für die Versorgung und Unterbringung übernehmen bzw. begleichen.

Weitere Infos und Gesetze zum Umgang mit Fundtieren!

 

Wir können Sie bei der Suche nach Ihrem Familienmitglied unterstützen und benötigen von Ihnen dafür aber die Genehmigung zur Veröffentlichung der zugesendeten Fotos und Daten zum Tier und zu Ihnen. Ohne Ihre Zustimmung können wir hier und in Facebook die Daten und Fotos nicht einstellen. Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Tier wieder da ist!
Fundtiere die auf dieser Seite vorgestellt wurden um den Halter zu finden und nicht mehr auf dieser Seite zu sehen sind, wurden vom Halter wieder abgeholt oder sind in der Quarantäne und dann auf der Vermittlungsseite (Hunde) zu sehen. Da wir im Jahr 200 Katzen im Tierheim aufnehmen und viele das Glück haben schnell wieder ein neues zu Hause zu finden und es unsere Möglichkeiten übersteigt diese alle einzeln auf der Homepage vorzustellen, werden nur einige wenige auf unserer Homepage eingestellt.

 

Kontakt zu den Fundtieren im Tierheim:

Tel.: 035937- 80290
E-Mail: tierheim-bautzen@web.de
Fundtiere können täglich nur von 8:00 bis 12:00 & 13:00 bis 16:00 Uhr wieder abgeholt werden. Nach telefonischer Absprache auch bis 17.00 Uhr. Sonst am Folgetag ab 8:00 Uhr! Sie benötigen zur Abholung den Eigentumsnachweis zum Tier, Personalausweis und Bargeld für die Verwahrkosten. Bitte achten Sie bei Anrufen im Tierheim darauf, dass Ihre Rufnummer übermittelt wird, sonst können wir, wenn notwendig, keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Fundtiere werden auch am Ruhetag  des Tierheims angenommen!
Tagsüber melden Sie bitte das Fundtier der Fundbehörde (Ordnungsamt) des Fundortes, vor der Kontaktaufnahme mit dem Tierheim!
In den Abend- und Nachtstunden melden Sie im Notfall das Fundtier (z. B. Hund) der Polizei.
Anrufe im Tierheim sind bis zu den angegebenen Öffnungszeiten jederzeit möglich.


Kosten für die Verwahrung der Fundtiere

= Preisliste Pensionstiere Tagessatz (Stand: 03/2022)

+ 0,50 €/Tag ab 01.01.2024 für alle Tierarten!

Hunde

      €  11,00/Tag           (klein)

      € 12,50/Tag            (mittelgroß)

      € 14,00/Tag             (groß)

Katzen

      € 8,50/Tag

Kleintiere

     € 5,00 für den 1. Tag

jeder weitere Tag entsprechend Größe und Aufwand

     € 1,50 bis € 3,00

Zuzüglich Fahrt/Transportkosten 0,40 €/km + Fahrdienst 12,00 € pro Viertelstunde, wenn das Tier durch das Tierheim/TSV gefahren werden muss. (Fahrt Fundort zu Tierheim und/oder Tierarzt, wenn Tier verletzt ist.)


Tierschutz fängt bei der Registrierung an

Ob aus einer Schrecksituation heraus oder durch die versehentlich offen gelassene Wohnungstür: Jährlich entlaufen zigtausende Tiere ihren Haltern. „Wir von TASSO freuen uns, dass wir allein 2014 30.098 Katzen und 27.204 Hunde an ihre Halter zurück vermitteln konnten. Das spornt uns alle enorm an, vor allem aber die Mitarbeiter der TASSO-Notrufzentrale, die rund um die Uhr für die knapp 7,4 Millionen bei TASSO registrierten Tiere im Einsatz sind“, berichtet der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO Philip McCreight.

Denn TASSO weiß, dass Tierschutz bereits bei jedem Einzelnen beginnt: mit der Registrierung des eigenen Haustieres im größten Haustierregister in Europa, bei TASSO.

Rückvermittlung ist jedoch nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Das Tier muss gechippt und registriert sein. Das ist schnell gemacht und hilft gleich auf dreifache Weise. Ist Ihr Tier registriert, stehen die Chancen gut, dass es mithilfe der TASSO-Mitarbeiter wieder den Weg zu Ihnen findet. So muss es nicht auf der Straße leben, und großes Leid bei Tier und Halter wird verhindert. Wenn beispielsweise Ihre Katze nicht als Streuner auf der Straße lebt, kann sie sich nicht mit anderen Katzen paaren und die Population der Straßentiere erhöhen. Und noch einen weiteren Vorteil gibt es: Tierheime und Kommunen werden durch eine Registrierung bei TASSO finanziell entlastet. Rund 20 Millionen € Kosten könnten eingespart werden, wenn alle Tiere gekennzeichnet und registriert wären. Derzeit liegen die Einsparungen bei etwa 10 Millionen €.


Folgende Gemeinden und Städte lassen ihre Fundtiere in unserem Tierheim unterbringen:

Gemeinde/Stadt mit Kooperationsvertrag für Fundtiere
Bautzen
Bischofswerda
Cunewalde
Demitz-Thumitz
Göda
Großpostwitz
Hochkirch
Königswartha
Kubschütz
Malschwitz
Neschwitz / Puschwitz
Neukirch/L.
Obergurig
Oßling
Radibor
Schirgiswalde - Kirschau
Schmölln-Putzkau
Schwepnitz
Sohland a. d. Spree
Steinigtwolmsdorf (nicht mehr ab 01.01.2024)
Verwaltungsverband "Am Klosterwasser" *
Weißenberg
Wilthen

* Crostwitz, Nebelschütz, Panschwitz-Kuckau, Ralbitz-Rosenthal, Räckelwitz

05.12.2023

Betreff Unterbringung Fundtiere ab 01.01.2024/01.01.2025

Seit Ende August verhandeln wir mit unseren Vertragspartnern, den Städten und Gemeinden des Landkreises Bautzen, für eine Anpassung der Pauschalen für Fundtiere, die im Tierheim aufgenommen werden.

Von 25 Vertragspartnern mit einem Kooperationsvertrag für Fundtiere, haben 21 Änderungsverträgen zugestimmt. Einige Verträge konnten schon im September und Oktober abgeschlossen werden.

Wir bedanken uns bei den 21 Vertragspartnern für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, sowie Akzeptanz der Anpassung wegen stark gestiegener Kosten für die tierärztliche Versorgung der Tiere, für Futter, Unterbringungs- und Betreuungskosten!

Wir hoffen, dass die letzten 4 Städte und Gemeinden einem Änderungsvertrag, der auch angemessen zur Kostensteigerung ist, bis Ende 2023 zustimmen und wir für sie, bzw. für die Tiere und Bürger in diesen Einzugsgebieten unbefristet weiterhin tätig sein können!

Allen Verantwortlichen der Städte und Gemeinden des Landkreises Bautzen legen wir ans Herz, über eine Katzenschutzverordnung nachzudenken und zeitnah zu beschließen. Denn durch diese kann langfristig großes Tierleid eingedämmt werden und auch Kosten eingespart werden für verwilderte Katzen, sowie auch Fundtiere.
Infos dazu gern bei uns, dem Deutschen Tierschutzbund oder auch bei Tasso
https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutz-Inland/Kastration-von-Katzen/Katzenschutzverordnungen/Staedte-und-Gemeinden - Katzenschutzverordnungen

Wir Wünschen allen Vertragspartner eine besinnliche Weihnachtszeit!

Bloaschütz, Dezember 2023

Ihr TSV Bautzen e. V. & Tierheim Bautzen-Bloaschütz

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Katzen/Kater aufgenommen im Tierheim in 2023
vom 01.01.23 bis 31.12.23 = 259

Katzen/Kater aufgenommen im Tierheim in 2022
vom 01.01.22 bis 31.12.22 = 197

Katzen/Kater aufgenommen im Tierheim in 2021
vom 01.01.21 bis 31.12.21 = 233

Weiterhin werden jährlich zwischen 90 und 120 verwilderte Katzen
mit Lebendfallen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert
um die
unkontrollierte Vermehrung zu verhindern
und an den Herkunftsort
wieder zurück gebracht. Nur ein Teil der hier anfallenden Kosten wird
über eine Förderung abgedeckt. Alle anderen damit verbundenen Kosten
werden durch den Tierschutzverein mit getragen.

 

<<< Die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Finanzierung der Fundtiere im Tierheim ist durch einen Kooperationsvertrag zwischen den Gemeinden/Städten und dem TSV Bautzen e. V. geregelt.

Hier nicht aufgeführte Gemeinden/Städte regeln die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren entsprechend selbst oder beauftragen im Einzelfall ein Tierheim oder eine geeignete Personen. Durch diese Gemeinden/Städte werden dann u. U. Einzelverträge für Fundtiere geschlossen.
Haben Sie ein Tier gefunden, kontaktieren Sie immer umgehend das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt, wo das Tier gefunden wurde. Das Ordnungsamt (Ordungsbehörde, Fundbüro) ist zuständig für Fundtiere, Fundsachen.
Nach der Fundtiermeldung durch Sie, legt das Ordnungsamt weitere Schritte fest, wie mit dem Fundtier zu verfahren ist.

*Die Gemeinden sind als Fundbehörde zuständig für Fundtiere. Denn nach § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Grundsätzlich sind die Gemeinden daher nach den §§ 965 ff. BGB verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen, ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen. Für herrenlose Tiere sind die Gemeinden als Ortspolizeibehörde nur zuständig, wenn die herrenlosen Tiere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Aufgrund der in der Praxis bestehenden erheblichen Unsicherheiten in der rechtlichen Behandlung und Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren hat die Arbeitsgruppe diese Empfehlungen erarbeitet. Sie sollen in der Praxis eine Hilfestellung für die Gemeinden darstellen. Bereits acht andere Bundesländer haben derartige Empfehlungen erarbeitet.
* Auszug/Kopie aus der Empfehlungen zum Umgang mit Fundtieren im Freistaat Sachsen von der Arbeitsgruppe aus Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), der Sächsischen Landestierärztekammer und des Landestierschutzverbandes Sachsen e. V.. 
Link <<< PDF-Datei

 

Hier können Sie zusätzlich noch Ihre Suchanzeige nach Ihrem verlorengegangenen Liebling einstellen.
>>>
http://www.vermisstehunde-gefundenehunde.de/


Kosten Tierarzt und Medikamente:

2010 bis 2022 je 12 Monate: 38.000,- bis 42.000,- € / 2023 66.150,- €

 

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Last Update
16.02.2024
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- seit 01.07.2023 neu -