Erbschaften/Vermächtnisse

 "Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren!"
                                        (Albert Schweitzer)

               Testament - Ihr letzter Wille - Unterstützung von Tieren

Viele ältere Mitmenschen genießen es, wenn sie die letzten Jahre ihres Lebens von einem treuen Freund begleitet werden – das ist oftmals in Gestalt eines Hundes, einer Katze oder eines Vogels der Fall. Sie sind immer treu und wenden sich nicht vom Menschen ab. Der Tod des Menschen ist für das Tier auch eine Herausforderung. Herrchen oder Frauchen ist nicht mehr da. Wer soll jetzt die Fürsorge übernehmen? Gut, wenn Verwandte sich des Tieres annehmen, oft bleibt aber nur die Unterbringung in einem Tierheim.

Wie kann man Tieren mit seinem letzten Willen Gutes tun?

1. Ein Vermächtnis im Testament

Anders als vielfach behauptet, können Haustiere in Deutschland nicht erben. Sie können Ihrem Liebling also nicht Ihren Besitz hinterlassen, um die Versorgung bis zu dessen Ableben sicherzustellen. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihr Testament ein Vermächtnis aufzunehmen. Sie bestimmen darin, wer z. B. für die Katze oder den Hund sorgen soll, als Bedingung, das Erbe anzutreten. Durch einen Testamentsvollstrecker kann geprüft werden, ob Ihre Auflagen in dem Vermächtnis auch eingehalten werden.

2. Ein Tierschutzverein/Tierheim kann ebenfalls bedacht werden


In vielen Fällen hinterlassen Verstorbene keine Angehörigen. Was nun tun mit dem Haustier? Hier kann z. B. ein Tierheim in das Vermächtnis mit aufgenommen werden. Das ist nicht unüblich und viele Tierheime machen es sich zur Aufgabe, für die Haustiere zu sorgen, sie zu pflegen und schnellstmöglich in gute Hände abzugeben. Das Vermächtnis kommt nach der Erfüllung der Auflagen dem entsprechenden Tierheim zugute. Wichtig ist dabei, dass in dem Vermächtnis die vollständige Bezeichnung des Tierschutzvereins/Tierheimes benannt wird. (z.B. Tierschutzverein Bautzen e.V.; Heringstr. 3; 02625 Bautzen)

3. Unterstützung des Tierschutzes allgemein

Sie besitzen kein eigenes Haustier, aber das Wohlergehen notleidender, ausgesetzter oder gequälter Tiere ist Ihnen eine Herzensangelegenheit. Unser Tierschutzverein mit seinem Tierheim in Bloaschütz kümmert sich seit vielen Jahren erfolgreich darum, das ist aber mit immensen Kosten verbunden von ca. 260.000 € pro Jahr, Tendenz steigend, die wir überwiegend über Spenden, Sponsoren oder auch Vermächtnisse aufbringen müssen. Hierbei können auch Sie mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Tierschutzvereins Bautzen e.V. mithelfen.

Unser Tierschutzverein ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit von Erbschaftssteuer befreit. Ihre Hilfe kommt also ungeschmälert bei den Tieren an.


Lassen Sie sich kompetent von unserem
Vereinsvorsitzenden, Herrn Thomas Zavadil,
beraten.
Tel.:  03591-529790
E-Mail:  tsvbzvorsitzender@web.de


Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen.

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Last Update
16.04.2024
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- seit 01.07.2023 neu -